Nutzung digitaler Endgeräte am GSG: Smartphones, Tablets und Co.

 

Absprache zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern

  1. Handys und Tablets können Arbeitsmittel in der Schule sein. Ihre Nutzung als reine Kommunikations- oder Spielgeräte passt nicht zur Zielsetzung von Schule und ist daher nicht erlaubt
  2. Handys sind generell auf stumm geschaltet, dürfen aber mit in die Schule gebracht werden.
  3. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen generell Handys etc. benutzen, soweit dies verantwortungsvoll und in den Pausen oder Freistunden geschieht.
  4. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen Handys mit in die Schule bringen, die Nutzung ist aber nur auf Aufforderung der Lehrkräfte erlaubt
  5. Private Tablets sind Schülerinnen und Schülern der Oberstufe im Unterricht als Arbeitsmittel und zur Mitschrift generell erlaubt. Ausnahmen werden von der Lehrkraft festgelegt (Klausuren usw.)
  6. Arbeitsergebnisse anderer Schülerinnen und Schüler werden klar von eigenen unterschieden und gekennzeichnet. Geräte werden nur nach Aufforderung vernetzt (Bluetooth, Airdrop etc.).
  7. Alle Schülerinnnen und Schüler beachten die Schulregeln, Schulordnung und die gesetzlichen Vorgaben (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild usw.)
  8. Die Geräte unterliegen der privaten Haftung.
  9. Bei unsachgemäßem Gebrauch werden die Geräte bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt.

  

Stand: 22.6.2021