Nutzung digitaler Endgeräte am GSG: Smartphones, Tablets und Co.
Absprache zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern
- Handys und Tablets können Arbeitsmittel in der Schule sein. Ihre Nutzung als reine Kommunikations- oder Spielgeräte passt nicht zur Zielsetzung von Schule und ist daher nicht erlaubt
- Handys sind generell auf stumm geschaltet, dürfen aber mit in die Schule gebracht werden.
- Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen generell Handys etc. benutzen, soweit dies verantwortungsvoll und in den Pausen oder Freistunden geschieht.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen Handys mit in die Schule bringen, die Nutzung ist aber nur auf Aufforderung der Lehrkräfte erlaubt
- Private Tablets sind Schülerinnen und Schülern der Oberstufe im Unterricht als Arbeitsmittel und zur Mitschrift generell erlaubt. Ausnahmen werden von der Lehrkraft festgelegt (Klausuren usw.)
- Arbeitsergebnisse anderer Schülerinnen und Schüler werden klar von eigenen unterschieden und gekennzeichnet. Geräte werden nur nach Aufforderung vernetzt (Bluetooth, Airdrop etc.).
- Alle Schülerinnnen und Schüler beachten die Schulregeln, Schulordnung und die gesetzlichen Vorgaben (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild usw.)
- Die Geräte unterliegen der privaten Haftung.
- Bei unsachgemäßem Gebrauch werden die Geräte bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt.
Stand: 22.6.2021